„Ein Guckloch in der gefrorenen Scheibe genügt.“ – Das ist ein Mythos.
In der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt, dass im Winter nicht nur die Frontscheibe, sondern das gesamte Fahrzeug von Schnee und Eis befreit sein muss. Ein kleines „Guckloch“ in der Scheibe reicht also nicht aus – alle Scheiben müssen vollständig freigeräumt sein, damit die Sicht uneingeschränkt gewährleistet ist.
Auch Kennzeichen, Rücklichter und Scheinwerfer dürfen nicht von Schnee verdeckt sein, da sie für die Sicherheit im Straßenverkehr unverzichtbar sind. Ebenso wichtig: Das Autodach muss komplett von Schnee und Eis befreit werden. Bei einer Vollbremsung kann sich sonst die Schneelast nach vorne schieben und plötzlich die Sicht versperren. Zudem stellen sich lösende Schnee- oder Eisbrocken eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.
Quelle: https://www.fahrtraining.de/blog/auto-wintermythen/